Wohnungen

Informationen zur Wohnungsvergabe.

Freie Wohnungen

Die Wohnungsvergabe

In der Huebergass pflegen wir ein enges Nachbarschaftsverhältnis und sind daher seit jeher alle per Du. Daher findest du auch auf allen Formularen die
Du-Form.

Unsere Wohnungen zeichnen sich durch ihre freie Nutzungsordnung der Zimmer und Möblierbarkeit sowie das Prinzip des Durchwohnens aus. Sie orientieren sich alle über den Zugang zur Gasse hin. Der Wohnungsmix ist mit 4.5- und 5.5-Zimmerwohnungen mehrheitlich auf Familien ausgerichtet, bietet aber mit Wohnateliers, Clusterwohnungen, 1.5-, 2.5-, 3.5-Zimmerwohnungen auch anderen Lebensformen Platz.

Wer in der Huebergass wohnt oder wohnen möchte, muss zwingend folgende drei Kriterien einhalten:

  1. Maximale Einkommensgrenze
  • Das steuerbare Jahreseinkommen darf pro volljährige Person nach dem Bundesgesetz vom 14.12.1990 über die direkte Bundessteuer CHF 50’000 nicht übersteigen.
  • Bei Haushalten mit mehr als zwei volljährigen Personen erhöht sich die Einkommensgrenze um CHF 20’000 pro zusätzliche Person.
  • Für jedes minderjährige Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um CHF 2’500.
  1. Maximales Vermögen
  • Das Vermögen darf abzüglich ausgewiesener Schulden pro volljährige Person CHF 144’000 nicht übersteigen.
  • Bei Haushalten mit mehr als zwei volljährigen Personen erhöht sich die Vermögensgrenze um CHF 40’000 pro zusätzliche Person.
  • Für jedes minderjährige Kind erhöht sich die Grenze um CHF 16’000.
  • Die Vermögensgrenze erhöht sich um 25% bei Personen, die Anspruch auf eine Altersrente der AHV, einen Anspruch auf mind. eine halbe IV-Rente haben oder die für ihre Pflege dauernd auf Hilfe dritter angewiesen sind.
  1. Belegung pro Wohnung
  • +/- eine Person (z. B. 3.5 Zimmerwohnung = mind. 2, max. 4 Personen)

4. Weitere Voraussetzungen

  • Für die Belegung gelten nur die Personen, welche die Wohnung als festen Wohnsitz bewohnen oder behördlich angemeldet sind.

Bei der Vermietung der Wohnungen achten wir auf eine gute Durchmischung der Bewohner:innen. Die Bestimmungen dazu sind im Vermietungskonzept geregelt. Frei werdenden Wohnungen werden zuerst innerhalb der Wohnbaugenossenschaft vergeben, erst wenn sich intern keine neue Mietpartei finden lässt, werden die Wohnungen auf der Homepage ausgeschrieben. Die Wohnungen werden von der Vermietungskommission und dem Vorstand der WBG Huebergass vermietet.

Falls du Interesse an einer Wohnung in der Huebergass hast, kannst du dich in die Mailingliste eintragen. Somit wirst du informiert, falls eine Wohnung in der Huebergass zu vergeben ist.

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Dokumente

Hier findest du alle Unterlagen für eine Bewerbung: